
GEOGRAPHISCHE INFORMATIONEN:
Zürich ist ein Mittelland-Kanton, der gegen Osten und Süden
in die Voralpen reicht. Er grenzt an die Kantone Schaffhausen,
Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Zug, Aargau sowie an Deutschland.
Die Kantonshauptstadt heisst ebenfalls Zürich.
Die 171 Gemeinden des Kantons sind in 12 Bezirke gegliedert: Liste der Gemeinden
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DEMOGRAPHISCHE INFORMATIONEN:
Statistisches Amt des Kantons Zürich
Statistisches Amt der Stadt Zürich
Informationen
über den Kanton Zürich mit Statistiken: Fläche,
Bevölkerung, Hauptstadt (auf Englisch).
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GESCHICHTE:
Geschichte des Kantons Zürich,
gekürzt nach Schweizer Lexikon, Verlag Schweizer Lexikon,
Horw 1998.
Die Täufer von Zürich 1525
und ihre internationalen Auswirkungen bis in die Gegenwart.
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GENEALOGISCHE UND HISTORISCHE
GESELLSCHAFTEN:
Die regionale genealogische Gesellschaft ist die
GENEALOGISCH-HERALDISCHE GESELLSCHAFT ZÜRICH.
Die kantonale historische Vereinigung ist die
ANTIQUARISCHE GESELLSCHAFT IN
ZÜRICH.
Kantonaler Verein für Geschichte und Altertumskunde.
Bei genealogischen Fragen bzgl. des Kantons Zürich können
Sie sich wenden an
Bedenken Sie bitte, dass alle hier genannten Familienforscher
Ihren Fragen nur in der Freizeit nachgehen können.
==> Bitte, haben Sie etwas Geduld bzgl. einer Antwort auf Ihre
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Weiter sind Sie eingeladen, im Genealogieforum
Zürich Ihre Fragen mit anderen Forscherinnen und Forschern zu diskutieren,
die ebenfalls im Kanton Zürich forschen. Das Archiv ist für Gäste frei zugänglich;
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(kostenlose) Registrierung erforderlich. Beim Schreiben ist zu beachten, dass
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zu anderen Regionen wechseln Sie bitte zum entsprechenden Kanton oder zum
allgemeinen Genealogieforum
Schweiz.
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WEITERE NÜTZLICHE ADRESSEN:
- Bibliotheken
und Archive im Kanton Zürich.
- Unter Angabe der Nachlässe, Familien- oder
Personenarchive in der jeweiligen Bibliothek oder Archiv.
- Landesmuseum :
mit Gebieten wie z.B. Wappenkunde
- Museumstr. 2 (gleich neben dem Haupt-Bahnhof)
- Postfach
- CH - 8023 Zürich
- Öffnungszeiten der Bibliothek : Di und Do 8-12 / Di bis
Fr 13:30-16:30
- Kantonale Archive und Bibliotheken :
- Staatsarchiv
(genealogische
Abteilung)
- Winterthurerstr. 170 (im Irchelpark)
- CH - 8057 Zürich
- Öffnungszeiten des Lesesaals : Dienstag bis Freitag
7:45-17:15 / Samstag 7:45-11:45
- Zentralbibliothek
(Grosse Sammlung von genealogischen Unterlagen in der Handschriftenabteilung)
- Zähringerplatz 6
- CH - 8001 Zürich
- Öffnungszeiten der Handschriftenabeilung: Mo-Fr 10-12
und 14-18, Sa 10-14
- Städtische Archive und Bibliotheken:
- Stadtarchiv
Zürich
- Haus zum Rech
- Neumarkt 4
- CH - 8001 Zürich
- beherbergt die Bibliothek der
Genealogisch-Heraldische Gesellschaft Zürich
- Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag durchgehend von
8-17
- Stadtarchiv Winterthur
- Stadthaus
- CH - 8400 Winterthur ZH
- Tel. +52 - 267 51 16
- Stadtbibliothek
Winterthur
- Museumstrasse 52
- CH - 8400 Winterthur
- Suche
nach Matrikeln der Uni Zürich von 1836 bis 1916.
- Grosse Datenbank, obwohl die Studentenmatrikeln nicht
vollständig sind.
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NICHT-GENEALOGISCHE SEITEN ZUM KANTON
1. Offizielle Seiten: Kanton Zürich / Stadt Zürich / Stadt Winterthur
2. Seiten des Verkehrsvereines und Ähnliches :
3. Private Seiten zum Kanton :
- Schweizer Wappen
Wappen der Kantone, Bezirke und Gemeinden, keine Familienwappen.
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GENEALOGISCHE INFORMATIONEN
1. Familien-Seiten
2. Quellen
- Kirchenbücher:
Die Kirchenbücher sind zentral im Staatsarchiv
gelagert. Nur die Kirchenbücher der Städte Zürich im Stadtarchiv
Zürich und Winterthur im Stadtarchiv Winterthur
bilden die Ausnahme (Zürich und Winterthur jeweils mit
ihren Vororten (Eingemeindung)). In den Kirchenbüchern
wurden häufig nicht der Geburts- und Todestag
eingetragen, sondern Taufdatum und Tag der Bestattung.
(Im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts wurde freilich
meist wenige Tage nach der Geburt die Taufe gespendet.) 1526
ordnete der Rat von Zürich auf Bitten der drei
Leutpriester zu Zürich: Zwingli, Engelhard und Jud, die
Aufzeichnung der Taufen und Ehen an. Doch sind nur wenige
Pfarrbücher aus der Reformationszeit enthalten. In den
meisten Gemeinden der Landschaft Zürich beginnen sie
jedoch noch im 16. Jahrhundert. Erst verhältnismässig
spät schenkte man auch dem Ableben des Einzelnen
Beachtung und zeichnete den Tod, bzw. Beerdigungs- oder
Verkündtag auf. Manche Kirchenbücher enthalten
ausserdem Konfirmandenlisten
(Neokommunikantenverzeichnisse). Ein ausgezeichnetes
Verzeichnis der Pfarrbücher steht im
Staatsarchiv
Alle Eheregister sind in der Ehedatenbank im Staatsarchiv des Kantons Zürich
als Findmittel zusammengefasst.
- Zivilstandsunterlagen:
Als einheitliche, eidgenössische Bücher bestehen die
Zivilstandsregister (Familienregister) seit dem 1. Januar
1876.
- Bürgerbücher:
Die Städte Zürich (ab 17?? bis 1926) und Winterthur (ab
1822 bis 1915) haben schon relativ früh Bürgeretats
herausgegeben.
- Haushaltungsrödel:
Die Haushaltungsrödel wurden von den Pfarrern geführt
und sind nach Gemeindeteilen und Häusern geordnet. In
grösseren Kirchgemeinden erhielten einzelne Teile
(politische Gemeinden) besondere Rödel. Sicher ist, dass
einmal in allen zürcherischen Gemeinden solche
Haushaltungsrödel bestanden. Je nach Kirchengemeinde
lagern sie bei den Pfarrämtern, wurden 1876 an die
Zivilstandsämter übergeben, von wo sie in das
Staatsarchiv gelangt sein könnten, oder sind
verschollen. Die Haushaltungsrödel zeigen den Bestand
der einzelnen Haushaltungen an: Eltern, Kinder, Enkel,
Urenkel. Während langer Jahre, oft mehrerer Jahrzehnte
trugen die Pfarrer die Änderungen im Familienbestand:
Taufen, Ehen, Todesfälle mehr oder weniger sorgfältig
nach.
- Bevölkerungsverzeichnisse:
Im Gegensatz zu den Haushaltungsrödeln zeigen die
Bevölkerungsverzeichnisse nur Querschnitte durch die
augenblickliche Bevölkerung. Es wird der Stand in einem
bestimmten Zeitpunkte festgehalten. Diese Register, und
das soll man nie vergessen, wurden nicht als
Zivilstandsregister angelegt, sondern sie dienten
ursprünglich nur der Überwachung des konfessionellen
Lebens. Sie sollten nach dem Plane von Antistes Johann
Jakob Breitinger 1575-1645 ab 1634 alle drei Jahre
angefertigt werden und enthalten ebenfalls
haushaltungsweise geordnet genaue Angaben über
Kenntnisse im reformierten Glauben, sowie über den
Besitz religiöser Schriften usw. der Eltern, Kinder und
selbst der Dienstboten. Sie machen ferner meist
Altersangaben, die aber nicht unbedingt zuverlässig
sind, Abweichungen bis zu zehn Jahren von der
Wirklichkeit können vorkommen, ebenso Verwechslungen.
Bevölkerungsverzeichnisse (komplett transkibiert), jeweils 1634-1727: Langnau
am Albis und Thalwil.
Wertvolle
Ergänzungen bieten Bevölkerungsverzeichnisse über
auswärts wohnende Gemeindemitglieder. Obwohl sie bald in
grösseren Abständen wie der 3 Jahre aufgenommen wurden
und empfindliche Lücken aufteten, gestatten die
Bevölkerungsverzeichnisse doch meistens unter
Zuhilfenahme der Pfarrbücher (Kirchenbücher)
ein lückenloses Zurückführen der Stamm- und
Ahnentafeln bis zum Jahre 1634.
- Akten der Vogteien:
Wenn die Obrigkeit des Dorfes (privater / kirchlicher
Besitz, Vogteien etc.) bekannt ist, können die folgenden
Akten weitere Hinweise bieten. Es ist mit grosser
Wahrscheinichkeit anzunehmen, dass im Verlaufe von
Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten einzelne Glieder eines
Geschlechtes als Zeugen, Kläger oder Angeklagte mit
irgendwelchen Gerichten oder Verwaltungen in Berührung
kamen, und dass diese Fälle in Akten, Urkunden,
Protokollen, Rechnungen ihren Niederschlag fanden. Es
sind hierbei natürlich nicht nur die weltlichen Gerichte
und Verwaltungen zu berücksichtigen, sondern auch die
halbgeistlichen, das heisst der Stillstand in den
Dörfern und das Ehegericht in Zürich. Quellen sind: Akten
der Vogteien, deren Urkunden, Urteilsbücher,
Urkundenbücher, Missiven, Ratsmanuale, Rats- und
Richtbücher und wie sie alle heissen. Die Ehegerichtsprotokolle
und die dazugehörigen Akten sind eine wahre Fundgrube
führ Sippenzusammenhänge. Die Stillstandsprotokolle
der einzelnen Kirchgemeinden sind Ehegerichtsprotokolle
im kleinen.
- Gerichtsbücher:
Die Gerichtsbücher enthalten Zivil- und Strafprozesse
sowie die notariellen Geschäfte. Sie werden häufig
vernachlässigt, da sie nicht immer zum Ruhm der Familie
beitragen und auch weil sie häufig keine Namensregister
enthalten. Sie sind aber gerade bei Bauernfamilien oft
die einzigen Quellen, die über die Kirchenbücher, über
Zins-, Mannschafts- und Bevölkerungsrödel
hinausführen. Es werden auch Testamente oder Inventare
behandelt, die dann eine wahre Fundgrube für
Familienforscher sein können.
- Urkunden:
Zu den Urkunden vor 1526 bestehen Auszüge (Regesten).
Ein grosser Teil der Urkunden ist zudem in
Abschriftbänden des 18. Jahrhunderts aufgezeichnet und
mit ziemlich zuverlässigen Sach- und Namensverweisern
versehen.
- Weitere Quellen im Staatsarchiv:
- Steuerverzeichnisse: Zweite Hälfte des
15. Jahrhunderts. Im 16. keine allgemeinen
Steuerverzeichnisse. Hingegen sind im 17.
Jahrhundert für die Landschaft zur Zeit des
Dreissigjährigen Krieges solche angelegt worden.
- Reisrödel: (Mannschaftsverzeichnisse)
aufgeführt sind nur die für den Kriegsfall
ausgezogenen Bestände. Die ältesten reichen
über die Mitte des 15. Jahrhunderts zurück. Im
Staatsarchiv finen sich nach Geschlechtsnamen
geordnete Auszüge davon
- Kirchensteuer-, Zoll-, Schulkinder-,
Armenrödel usw. Sie sind nur für einzelne
Gemeinden vorhanden.
- Notariatsprotokolle:Seit Beginn des 17.
Jahrhunderts waren die Bauern von der Obrigkeit
verpflichtet worden, alle Handänderungen,
Belehnungen, Sicherstellungen von Kapital und
Zinsen durch Grundstücke, usw. vor dem
Landschreiber (später Notar) zu fertigen. Aus
der Reihenfolge der Besitzer oder Bewerber von
Grundstücken lassen sich oft ganze Stammreihen
erschliessen. Bei Erbteilungen lassen sich ganze
Sippenzusammenhänge feststellen. Die Arbeit wird
durch ausführliche Namensweiser sehr
erleichtert.
- Urbarien: Die Grundeigentumsverhältnise
vor der französischen Revolution waren ganz
andere als heute. Der Bauer besass den Boden
meist nicht als unumschränktes Eigentum, sondern
war ein Mittelding zwischen Eigentümer und
Pächter. Er musste eine Art Zins zahlen und beim
Übergang des Grundstückes auf einen andern, sei
es durch Erbschaft, Kauf oder Tausch hatte der Obereigentümer
mitzuwirken. Die hauptsächlichsten dieser
Obereigentümer waren die Klöster, die Kirchen,
Städte, Spitäler oder reiche Privatleute des
In- und Auslandes. Mit diesen Zinsen mengten sich
bald Abgaben, Zehnten und Steuern anderer Art.
Alle diese Angaben finden sich in den Urbarien
aufgezeichnet und zwar nach Grundstück
angeordnet.
- Lehensbücher: Sind nicht sehr zahlreich
vorhanden. Bei Handänderungen durch Erbschaft,
Kauf oder Tausch musst der neue Inhaber dies dem
Obereigentümer anzeigen und musste bei dieser
Gelegenheit eine Handänderungsgebühr, den
Erschatz zahlen. Wohl die meisten Obereigentümer
führten darüber Buch (Lehensbücher) und auch
der Erschatz erscheint oft in Rechnungen.
- Lagerbücher: Die grundrechtlichen
Verhältnisse vor der Ablösung oder Umwandlung
nach der grossen Revolution sind in einheitlich
geführten Lagerbüchern aufgeführt.
Diese enthalten oft die ganze Geschichte eines
Gutes von der ersten bekannten Verleihung an und
sind dementsprechend auch dann zu benützen, wenn
man nicht über das 18. oder 19. Jahrhundert,
sondern über frühere Zeiten arbeiten will.
Vorhergehende Quellen sind grösstenteils dem Artikel: Die
wichtigsten sippenkundlichen Quellen der zürcherischen
Landschaft in öffentlichem Besitz. von Dr. Heinz Helmerking und
W.H. Ruoff. Erschienen im Jahrbuch der Schweizerischen
Gesellschaft für Familienforschung entnommen.
- Die genealogischen Quellen von Winterthur:
- im Stadtarchiv: Die erste und wichtigste
Quelle sind die Pfarrbücher die im
Stadtarchiv und von 1742 an im Zivilstandsamt
aufbewahrt sind. Das Taufregister beginnt mit dem
Jahr 1553. Das Winterthurer Taufbuch hat vor den
zürcherischen den grossen Vorzug, dass darin von
Anfang an auch der Name der Mutter aufgeführt
ist, was die genealogischen Nachforschungen
bedeutend erleichtert. Die Eheregister sind von
1553 erhalten und von 1563 an ununterbrochen
geführt, ebenso die Totenregister, was wiederum
gegenüber Zürich, wo sie nur für einzelne
Zeitabschnitte vorhanden sind, einen wesentlichen
Vorteil darstellt. Allerdings sind die
minderjährig verstorbenen erst von 1739 an
verzeichnet. Die Angaben des Totenregisters sind
zum Teil ausführlich; sie enthalten meistens den
Beruf und weisen hie und da noch kurze
biographische Notizen auf. Die Pfarrbücher der
Ausgemeinden: Taufregister von Oberwinterthur
beginnen um 1586, die Ehebücher 1616 und die
Totenregister 1649. Seen wurde als besondere
Pfarrgemeinde 1649 von Oberwinterthur abgetrennt,
und die Register sind von diesem Zeitpunkt an
geführt. Die Pfarrbücher von Wüflingen sind
von 1606 an erhalten. Tauf- und Eheregister von
Töss reichen bis ins Jahr 1550 zurück. Schon
bald nach der Reformation, d.h. 1527 und 1528,
wurden die Tauf- und Eheregister in Veltheim
begonnen, während die Totenregister erst viel
später geführt wurden.
- Eine ausserordentlich wertvolle Ergänzung zu den
Pfarrbüchern bilden die Bevölkerungsverzeichnisse.
Solche Verzeichnisse wurden für Winterthur in
den Jahren 1643, 1672 und 1683 angelegt. Sie
befinden sich im Staatsarchiv
und Kopien derselben im Stadtarchiv Winterthur.
Daneben gibt es verschiedene sogenannte Hausbesuchungsbücher
aus den Jahren 1689, 1713, 1725, 1790, 1808 im
Stadtarchiv und in der Stadtbibliothek, in denen
ebenfalls die einzelnen Haushaltungen genau
beschrieben werden.
Für die Zeit vor den Pfarrbüchern benützt man
in erster Linie die Urkunden, für den
Anfang des 15. Jahrhunderts kommt auch das Urkundenbuch
in Betracht. Wichtig sind natürlich die seit dem
Jahre 1405 erhaltenen Ratsprotokolle,
deren Durchsicht sich aber nur bei grossen
Familien lohnt, da zwar für einzelen Bände ein
Sachregister angelegt wurde, ein Namenregister
jedoch fehlt. Bei den Familie, die im Rat eine
Rolle spielten, ist diese Arbeit jedoch
unerlässlich. Hinweise auf besonders im 15. und
in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
schwierig festzustellenden Filiationen können
auch die von 1468 bis zum Anfang des 16.
Jahrhunderts lückenlos vorhandenen Steuerregister
geben.
Weitere Hilfsmittel sind die vom Anfang des 17.
Jahrhunderts an erhaltenen Mannschaftsverzeichnisse
und Reisrödel, die Vogtkinderakten und
-rechnungen sowie die Akten über
Vermögensinventare , die über einzelne
Familien sehr wertvolle Aufschlüsse geben
können.
Eine besonders wertvolle Quelle für den
Genealogen stellen die sieben Bände Ämterbesatzungsbücher
für die Jahre 1565-1630 dar, in denen die Wahlen
für alle Ämter und Behörden der Stadt
verzeichnet sind.
- in der Stadtbibliothek: Die
Stadtbibliothek liess die Einträge über die
wichtigsten, mit Ausnahme der Erhart noch heute
(1945) blühenden Familien aus den Pfarrbüchern
exzerpieren. Diese Arbeit ist bis zum Jahre 1741
durchgeführt. Ausgezogen wurden: Erhart, Graf,
Kaufmann, Pfau, Liechti, Sulzberger, Kronauer,
Hanhart, Forrer, Furrer, Sulzer, Studer, Ziegler,
Hegner, Hettlinger, Huser, Künzli, Steiner,
Weinmann, Bidermann, Meyer, Rieter, Schellenberg,
Blum, Ernst, Geilinger, Goldschmid, Gisler,
Haggenmacher, Troll.
- In der Handschriftenabteilung der
Stadtbibliothek sind in verschiedenen Chroniken,
besonders in derjenigen von Hans Jakob Goldschmid
(1715-1769), ebenfalls Angaben über einzelne
Persönlichkeiten und Familien zu finden. Die
Sammlung Ecclesiastica et politica Vitodurana von
Pfarrer Jakob Meyer (1731-1792) und andere
Sammelwerke, wie auch die geistlichen
Geschlechterbücher bieten ebenso manch
Interessantes.
Als besonders wertvoll ist die sorgfältig
geordnete Brief- und Bildersammlung der
Stadtbibliothek zu nennen. Aus Auszügen der von
1636 an erhaltenen Protokole des Grundbuchamtes
liess die Stadtbibliothek ein Häuserregister
erstellen, das mit der Zeit zu einer Chronik der
Winterthurer Häuser ausgebaut werden soll.
- Im Pfarrhaus: Das kleine Pfarrarchiv, das
die Protokolle des Winterthurer Pfarrkonventes
von 1661 an mit verschiedenen Lücken bis 1723,
ausserdem Briefe, Weisungen etc. enthält, sodann
die Protokolle des Ehegerichtes (1633-1798), die
das Archiv der Kirchenpflege besitzt.
- Im Zivilstandsamt: Die Pfarrbücher
ab 1742. Die Bürgertabellen
(Bürgerbücher oder auch Bürgeretats genannt),
erleichtern für das 19. Jahrhundert die Arbeit
wesentlich.
- Das Künzlische Geschlechterbuch: Quelle
zweiter Hand die in zwei verschiedenen
Ausführungen in Stadtarchiv und Stadtbibliothek
zu finden ist. Apotheker Antonius Künzli hat in
einem umfangreichen Bande Stammtafeln für alle
alten Winterthurer Familien aufgestellt. Leider
ist dieses Werk nicht sehr zuverlässig. Es
finden sich sehr viele Fehler, Verwechslungen,
Irrtümer, die die Brauchbarkeit des Werkes stark
herabsetzen. Für die zweite Hälfte des 18. und
den Anfang des 19. Jahrhunderts sind seine
Angaben eher zu verwenden.
Alle Angaben sind dem Artikel "Die genealogischen Quellen
von Winterthur" von Dr. Alice Denzler, Winterthur, erschienen in "Der
Schweizer Familienforscher" (1945, 4/6, S.17-24) entnommen.
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BIBLIOGRAPHIE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR
Neujahrsblätter aus dem Kanton
Zürich
Zürcher Taschenbuch: Neue Folge erscheint seit 1878.
Aus Geschichte und Kultur von Stadt und Landschaft Zürich.
Gesamtregister im Jahr 1978. Enthätlt immer wieder kleinere wie
grössere Familiengeschichten.
Bücher zum Kanton oder zu einzelnen
Gemeinden
Artikel von Hans Schulthess über die
Familie HUG von
Zürich; In : Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1982 - S.
26-29
Translation of a
1738 letter
from Hans Jacob Gallman in South Carolina to family in
Switzerland.
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Monika Ernst Engels
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