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Die Schweiz (das Autokennzeichen CH geht auf die offizielle Bezeichnung Confoederatio Helvetica zurück) liegt im Zentrum Europas mit eine Fläche von 41,293 Quadratkilometern. Angrenzende Staaten sind im Norden Deutschland (mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern), im Osten Österreich und Liechtenstein, im Süden Italien sowie Frankreich im Westen.
Einführung in die Familienforschung in der Schweiz
Für Nachkommen von Auswanderern gilt insbesondere : versuchen Sie so viel wie möglich in der "neuen Heimat" ausfindig zu machen. Es kann nicht oft genug betont werden, dass ein Name, der sich bei Ihnen exotisch anhört, in der Schweiz recht häufig sein kann. Allein ein Name, zusammen mit der Familientradition, man stamme aus der Schweiz, wird in der Regel kein ausreichender Startpunkt für eine effektive Familienforschung in der Schweiz sein (natürlich gibt es von jeder Regel Ausnahmen - aber darauf sollten Sie nicht vertrauen).
Um das zu verstehen, sollten Sie zuerst mit den Besonderheiten des Schweizer Bürgerrechts, insbesondere mit dem Begriff des "Bürgerorts" vertraut sein. Das Familiennamenbuch nennt alle Familiennamen von 1962 lebenden Schweizer Bürgern (Einzelpersonen ausgenommen) zusammen mit den jeweiligen Bürgerorten (nach Kantonen gegliedert). Weiter wird angegeben, seit wann dieses Bürgerrecht existiert sowie ggf. von wo diese Linie zugewandert ist. Bei einem "Verdacht" auf Schweizer Vorfahren ist dies das erste Buch, das kontrolliert werden sollte; selbst bei bekanntem Bürgerort ist eine Plausibilitätskontrolle anhand des Familiennamenbuchs in der Regel sinnvoll.
Sie werden den gesuchten Namen nicht finden, wenn die Familie vor 1962 als Schweizer Bürger ausgestorben ist - keine Nennung im Familiennamenbuch ist also noch kein Beweis, dass Ihre Vorfahren nicht aus der Schweiz stammen. Ebenso kann sich die Schreibweise eines Namens geändert haben, insbesondere bei der Auswanderung in ein fremdsprachiges Gebiet : ist der Name z.B. aus einer Berufsbezeichnung abgeleitet, hilft oft ein normales Wörterbuch. Das Familiennamenbuch ist in Genealogischen Forschungsstellen der Mormonen als Microfiche 6053507 erhältlich (eine ältere Ausgabe) und wird in grösseren Forschungsstellen evtl. auch in Buchform vorliegen.
Hier finden sich biographische/genealogische Angaben insbesondere zu grossen Familien bzw. Familien mit berühmten Namensträgern (einschl. ausgestorbener Geschlechter, die nicht mehr im Familiennamenbuch aufgeführt sind). Das HBLS kann ebenfalls in Genealogischen Forschungsstellen eingesehen werden (Filme 1181541-3 oder Microfiche 6000814).
Der Familienschein ist ein Personenstands-Dokument, das vom Zivilstandsamt des Bürgerorts (sh. Schweizer Bürgerrecht) ausgestellt wird. Es ist in der Regel für alle Schweizer Bürger erhältlich (unter den üblichen Datenschutzvorbehalten), die nach 1876 gelebt haben - in manchen Fällen auch etwas früher. Das heutige Schweizer Zivilstandswesen geht auf das Jahr 1876 zurück. Zu diesem Zeitpunkt wurden tw. auch rückwirkend Daten gesammelt - aber in verschiedenen Gemeinden in ganz verschiedenem Ausmass : mit Glück kann man vom "Zivilstandsamt" des "Bürgerorts" Angaben bis zum frühen 19. Jahrhundert erhalten. Für direkte Nachkommen (sofern vorhanden, ist es sicher nützlich, einen Nachweis in Form einer Ausweiskopie, Auswanderungsurkunde etc. beizulegen) wird ein "Familienschein" ausgestellt. Dieser enthält neben den Angaben (Geburt, Heirat, Tod) zu einem Ehepaar alle Kinder (mit Geburtsdatum) sowie in der Regel kurze Angaben zu den (Schwieger-) Eltern; aufgrund letzterer kann dann ein Familienschein für die Vorgängergeneration angefragt werden (sofern dies nicht zuweit zurück liegt). Die Gebühr für einen Familienschein ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und hängt in der Regel auch von der Anzahl der Einträge (= Kinder) ab, wird meistens aber im Bereich von 50 bis 80 Franken liegen. Speziell, wenn man auf mehrere Familienscheine hofft, empfehlt es sich also, vorher anzufragen. Ein Internationaler Antwortschein (bzw. innerhalb der Schweiz ein frankierter Rückumschlag) wird bei manchem Zivilstandsamt als Zeichen des guten Willens die Bereitschaft zur Antwort erhöhen.
Nach der neuen Zivilstandsverordnung (in Kraft seit 1.1.1998) werden Familienscheine nur noch an direkte Nachkommen abgegeben. Zuerst muss beim zuständigen kantonalen Amt eine Bewilligung eingeholt werden, die nur erteilt wird, wenn die Nachkommenschaft nachgewiesen werden kann.
Derzeit wird über den Aufbau einer zentralen schweizerischen Zivilstandsdatenbank nachgedacht, die im Jahre 2001 den Betrieb aufnehmen soll (NZZ-Artikel vom Januar 1999).
Unter anderem ist die genealogische Sammlung von Julius Billetter (1869-1957) auf Microfilm (16 mm, Filmnummern 0193466-0193488) erhältlich. Für viele Familien macht diese Sammlung Angaben bis ins 16. Jahrhundert zurück. Wie bei jeder Sekundärquelle ist natürlich Vorsicht geboten - aber zu wissen, wonach man sucht, erleichtert die Forschung in den Kirchenbüchern; für eine seriöse Forschung wird man sicher anschl. die Originalquellen konsultieren.
Weiter gibt es den Nachlass von Dr. A. Lotz zu Familien der Stadt Basel (Filmnummern 1196916+7).
Komplette Nachfahrenlisten von (häufig berühmten) Familien finden sich im "Schweizerischen Geschlechterbuch" (Filmnummern 1573100 - 103).
Ja, eine Bibliographie aller bekannten Genealogien wurde von Mario von Moos zusammengestellt.
Deutsche Genealogie : Tips zur Forschung bringt viele weitere, grundlegende Hinweise zur deutschsprachigen Familienforschung, die sich zu einem grossen Teil auch auf die Verhältnisse in der Schweiz anwenden lassen.
Politische und religiöse Einteilung :
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen bzw. Halbkantonen.
Die Reformierte Kirche der Schweiz ist in Kantonalkirchen gegliedert.
Die Römisch-Katholische Kirche besteht aus 6 Bistümern:
Im 17. und 18. Jahrhundert gehörte der Grossteil der Schweizer Bevölkerung einem dieser beiden Bekenntnisse an. Bei den konfessionell gemischten Kantonen ist zu bedenken, dass diese oft erst Anfang des 19. Jahrhunderts in ihrer heutigen Form gegründet wurden - d.h. vorher noch gar nicht existierten. Vorwiegend reformiert waren Appenzell-Ausserrhoden, Basel (beide), Bern, Genf, Neuchâtel, Schaffhausen, Waadt, and Zürich. Vorwiegend römisch-katholisch waren Appenzell-Innerrhoden, Freiburg, Jura, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Tessin, Uri, Wallis und Zug. Gemischt waren Aargau (eher reformiert), Glarus, Graubünden, Sankt Gallen und Thurgau (eher reformiert).
Im Lauf der Zeit kam es zu einer stärkeren Verwischung der Grenzen. Um 1930 ergaben sich in etwa die folgenden Verhältnisse (reformiert : katholisch) : Aargau (1.3:1), Appenzell-Ausserrhoden (7:1), Appenzell-Innerrhoden (1:22), Basel-Land (3:1), Basel-Stadt (2:1), Bern (6:1), Freiburg (1:6), Genf (1.2:1), Glarus (2:1), Graubünden (1.1:1), Luzern (1:7), Neuchâtel (6:1), Nidwalden (1:40), Obwalden (1:25), Schaffhausen (4:1), Schwyz (1:17), Solothurn (1:1.6), Sankt Gallen (1:1.5), Thurgau (2:1), Tessin (1:17), Uri (1:17), Wallis (1:27), Waadt (5:1), Zürich (3:1), Zug (1:6).
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